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PRAXIS­FAHR­STUN­DEN
Sonder­fahrten

Für den Erwerb des Führer­scheins Klas­se A (Motor­rad) und B (Au­to) schreibt der Ge­setz­ge­ber eine An­zahl an prak­ti­schen Fahr­stun­den vor.


Diese beinhalten:


  • 5x45 Minuten Über­land­fahr­ten auf Bun­des- und Land­stra­ßen
  • 4x45 Minuten Auto­bahn­fahr­ten
  • 3x45 Minuten Nacht­fahr­ten bei Däm­me­rung oder Dunkel­heit

Wir begleiten unsere Fahr­schü­le­r*in­nen kom­pe­tent im Stra­ßen­ver­kehr und wei­sen auf mög­li­che Ge­fahren­si­tua­tio­nen hin. So­mit sind un­se­re Fahr­schü­ler und Fahr­schü­le­rin­nen im spä­te­ren Ver­kehrs­all­tag bes­tens ge­rüs­tet, um ihr Fahr­zeug si­cher und ver­ant­wor­tungs­be­wusst durch den Stra­ßen­ver­kehr zu bringen.




 



 
 
 
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