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Aufbauseminar, wann wird`s angeordnet!?

 

Rechts überholt? Handy am Steuer? Wer als Fahranfänger innerhalb der Führerschein Probezeit

bei gravierenden Verstößen im Straßenverkehr erwischt wird, kann zu einem Aufbauseminar (ASF), auch Nachschulung genannt, verpflichtet werden.
Unterschieden wird zwischen schwerwiegenden Verstößen (Kategorie A) und weniger schwerwiegenden Verstößen (Kategorie B). Die Fahrerlaubnisbehörde verhängt ein Aufbauseminar, wenn Fahranfänger einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße innerhalb der Probezeit begehen. Durchgeführt wird es von Fahrschulen und speziell dafür ausgebildeten Fahrlehrern.

Ist ein Aufbauseminar angeordnet, muss der Fahranfänger dieses innerhalb einer festgelegten Frist (meist zwei Monate) absolvieren. Sechs bis maximal zwölf Personen können zeitgleich einen solchen Kurs besuchen und müssen diesen innerhalb von zwei bis vier Wochen durchlaufen. Hat der Fahranfänger das Seminar abgeschlossen, erhält er eine Bescheinigung, die er der Behörde vorlegen muss. Tut er dies nicht innerhalb der gesetzten Frist, wird ihm der Führerschein entzogen und erst bei Vorlage der Bescheinigung neu erteilt.
Das Aufbauseminar für Fahranfänger umfasst vier Theorie-Sitzungen von je 135 Minuten (zuzüglich Pausenzeiten) sowie eine Beobachtungsfahrt (Fahrprobe) von 30 Minuten. Letztere findet zwischen der ersten und zweiten Sitzung mit jeweils bis zu drei Teilnehmern statt. Für jeden Teilnehmer werden dabei 45 Minuten veranschlagt: 30 Minuten Fahrprobe plus 15 Minuten Nachbesprechung.

 
 
 
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