Die Fahrerlaubnisklasse C gilt für Kraftfahrzeuge - ausgenommen die der Klasse D - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen (auch mit Anhänger bis 750 Kilogramm Gesamtmasse). Voraussetzung ist der Vorbesitz der Führerscheinklasse B.
Die Fahrerlaubnisklasse CE gilt für schwere Kraftfahrzeuge der Klasse C über 3,5 Tonnen, mit Anhänger auch über 750 Kilogramm Gesamtmasse. Das Mindestalter beträgt 21 beziehungsweise 18 Jahre bei Erwerb der Grundqualifikation nach §4, Abs. 1, Nr. 1 BKrFQG. Dies gilt auch für Auszubildende zum Berufskraftfahrer oder zur Berufskraftfahrerin.
Die Fahrerlaubnisklasse C1 gilt für leichte Kraftfahrzeuge - ausgenommen die der Klasse D - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5t, aber nicht mehr als 7,5t (auch mit Anhänger bis 750kg Gesamtmasse). Voraussetzung ist die Führerscheinklasse B sowie die Vollendung des 18. Lebensjahres.
Die Fahrerlaubnisklasse C1 E gilt für leichte Kraftfahrzeuge der Klasse C1 mit Anhänger über 750 Kilogramm. Die ist zulässig sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die der Leermasse des Zugfahrzeugs und die zulässige Gesamtmasse der Kombination zwölf Tonnen nicht überschreitet.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass bei gewerblicher Güterbeförderung in der Regel zusätzlich zum Führerschein der Nachweis einer Grundqualifikation im Sinne des BKrFQG erforderlich ist.
Die Fahrerlaubnisklasse D gilt für Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz inklusive Anhänger bis 750kg Gesamtmasse. Der Vorbesitz der Führerscheinklasse B ist Voraussetzung.
Die Fahrerlaubnisklasse DE gilt für Kraftfahrzeuge der Klasse D mit Anhänger über 750 Kilogramm. Voraussetzung ist das Führen der Führerscheinklasse D.
Die Fahrerlaubnisklasse D1 gilt für Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen, aber nicht mehr als 16 Sitzplätzen außer dem Führersitz. Der Führerschein gilt für Fahrzeuge bis zur Gesamtlänge von maximal acht Metern inklusive Anhänger bis 750 Kilogramm Gesamtmasse.
Die Fahrerlaubnisklasse D1E gilt für Kraftfahrzeuge der Klasse D1 mit Anhänger über 750 Kilogramm. Dabei gilt ein Vorbesitz der Führerscheinklasse D1 als Voraussetzung.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass bei gewerblicher Personenbeförderung in der Regel zusätzlich zum Führerschein der Nachweis einer Grundqualifikation im Sinne des BKrFQG und ein Personenbeförderungsschein erforderlich ist bzw sein kann.