PRAXISFAHRSTUNDEN
Sonderfahrten
Für den Erwerb des Führerscheins Klasse A (Motorrad) und B (Auto) schreibt der Gesetzgeber eine Anzahl an praktischen Fahrstunden vor.
Diese beinhalten:
- 5x45 Minuten Überlandfahrten auf Bundes- und Landstraßen
- 4x45 Minuten Autobahnfahrten
- 3x45 Minuten Nachtfahrten bei Dämmerung oder Dunkelheit
Wir begleiten unsere Fahrschüler*innen kompetent im Straßenverkehr und weisen auf mögliche Gefahrensituationen hin. Somit sind unsere Fahrschüler und Fahrschülerinnen im späteren Verkehrsalltag bestens gerüstet, um ihr Fahrzeug sicher und verantwortungsbewusst durch den Straßenverkehr zu bringen.