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KURSE
Motor­rad

Klasse A (ab 24, 21 oder 20 Jahren)

Die Führerscheinklasse A gilt für Motorräder mit einem Hubraum über 50 Kubikzentimeter oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (bbH) von mehr als 45 Stundenkilometer sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung über 15 Kilowatt.

Bei Direkteinstieg beträgt das Mindestalter 24 Jahre oder mindestens zwei Jahre Vorbesitz des A2 Führerscheins. Den Führerschein Klasse A kann man bereits mit 21 Jahren für dreirädrige Krafträder bis 15 Kilowatt und einer Leermasse von mindestens 6,25 Kilogramm pro Kilowatt machen. Es ist auch möglich, diesen bereits mit 20 Jahren zu erwerben, jedoch muss der Führerschein Klasse A2 bereits seit zwei Jahren in Besitz sein.


Klasse A2 (ab 18 Jahre)

Die Fahrerlaubnisklasse A2 gilt für Krafträder mit einer Leistung von weniger als 35 Kilowatt beziehungsweise einem Verhältnis Leistung zu Leermasse von maximal 0,2 Kilowatt pro Kilogramm. Die Klasse A2 kann mit 18 Jahren erworben werden und wird unbefristet ausgestellt. Wenn die Klasse vor dem 19.01.2013 erworben wurde, wird diese nach zwei Jahren zur Klasse A.


Klasse A1

Die Fahrerlaubnisklasse A1 ist für Motorräder bis 125 Kubikzentimeter Hub­raum und einer Motorleistung von maximal 11 Kilowatt (maximal 80 Stun­den­kilometer). Das Mindestalter beträgt 16 Jahre. Ab dem 18. Lebensjahr dürfen Leichtkrafträder auch ohne Geschwindigkeitsbegrenzung gefahren werden.


Klasse AM

Die Fahrerlaubnisklasse AM ist für das Fahren von Kleinkrafträdern bis ma­xi­mal 45 Stundenkilometer bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit und einem maximalen Hubraum bei Verbrennungsmotoren bis 50 Kubik­zen­ti­me­ter oder mit Elektromotor höchstens 4 Kilowatt bestimmt. Das Mindestalter beträgt 16 Jahre.


 



 
 
 
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