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KURSE
Fahren mit 17

Seit 2011 ist „Begleitetes Fahren mit 17 Jahren“ bun­des­weit ge­setz­lich ver­an­kert. Dies be­deu­tet, dass Ju­gend­li­che un­ter Auf­la­gen und der Be­glei­tung einer voll­jäh­ri­gen Per­son be­reits im Al­ter von 17 Jah­ren ih­ren Füh­rer­schein ma­chen und ei­gen­stän­dig am Stra­ßen­ver­kehr teil­neh­men dürfen.


Die ausgewählten Be­gleit­per­sonen wer­den amt­lich in der Fahr­er­­laub­nis ver­merkt und müs­sen das 30. Le­bens­jahr voll­en­det ha­ben. Da­rü­ber hi­naus soll­ten die­se seit min­des­tens fünf Jah­ren im Be­sitz ei­nes Füh­rer­scheins sein und dür­fen nicht mehr als drei Punk­te im Ver­kehrs­zen­tral­re­gis­ter ha­ben.

Die Füh­rer­schein­aus­bil­dung kann frü­hest­möglich sechs Mo­na­te vor dem 17. Ge­burts­tag be­gon­nen wer­den. Drei Mo­na­te vor dem 17. Ge­burts­tag kann die theo­re­ti­sche Prü­fung ab­ge­legt werden.


Zur praktischen Prüfung werden die Schü­ler und Schüle­rin­nen frü­hes­tens vier Wo­chen vor Voll­en­dung des 17. Le­bens­jah­res zu­ge­las­sen. Die Aus­bil­dung selbst ent­spricht in­halt­lich der nor­ma­len Klasse B- Ausbildung.




 
 
 
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